„RECHT IST WILLE ZUR GERECHTIGKEIT.“

Rechtsanwaltskanzlei


Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist eine aufstrebende und moderne Kanzlei mit zwei dynamischen und engagierten Rechtsanwältinnen.

Bei uns stehen Sie als Mandant im Vordergrund. Wir bieten Ihnen eine kompetente, und eingehende Rechtsberatung und vertreten Sie auf verschiedenen Rechtsgebieten außergerichtlich und gerichtlich.

Zudem erstellen wir für Sie Rechtsgutachten und Verträge und machen für Sie offene Forderungen geltend.

Wir haben immer ein offenes Ohr, guten Kaffee und nehmen uns die Zeit, Sie ausführlich über Erfolgsaussichten und Risiken der Rechtsverfolgung aufzuklären und sind stets bemüht, für Sie als Mandanten einen sicheren und kostengünstigen Weg zur Erreichung Ihres Ziels auszuwählen.

Team

Rechtanwältin Mandy Seehaus

Mandy Seehaus

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Sozialrecht

Rechtsanwältin Manja Seehaus-Rahmig

Manja Seehaus-Rahmig

Rechtsanwältin

Seehaus Rahmig Frau Graube

Birgid Graube

Rechtsanwaltsfachangestellte

Rechtsgebiete


Allgemeines Zivilrecht

  • Vertrags- und Schadensrecht
  • Mietrecht
  • Familien- und Erbrecht

Arbeitsrecht

  • Beendigung Arbeitsverhältnisse
  • Kündigungsschutzklagen
  • Arbeitnehmer / Arbeitgeber

Strafrecht, Bußgeldsachen

Sozialrecht

  • Arbeitslosengeld I und II
  • Rentenversicherungsrecht (Erwerbsminderungsrechte)
  • Schwerbehindertenrecht

„Siege, wenn du kannst,
verliere, wenn du musst,
aber kapituliere nie
!“

André Kudelski, schweiz. Unternehmer

Guter Rat muss nicht teuer sein!


Viele Mandanten denken, dass die Beratung und Inanspruchnahme der Hilfe eines Rechtsanwalts eine unüberschaubare Kostenflut nach sich zieht. Dem ist jedoch nicht so.
Grundsätzlich richten sich die Gebühren des Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei werden die anfallenden Gebühren anhand des Streitwerts der Angelegenheit ermittelt.

Seit dem 01.07.2006 ist es zudem möglich, dass für Beratungen vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abweichende Vergütungsvereinbarungen zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt geschlossen werden dürfen, wobei jedoch die Vereinbarung von Gebühren, die die gesetzlichen Gebühren des RVG unterschreiten unzulässig ist.

Darüber hinaus folgt aus dem im Grundgesetz verankertem Rechtsstaatsprinzip das Recht eines jeden, sein Recht vor Gericht geltend zu machen. Der Hilfe eines Rechtsanwalts kann sich folglich jeder bedienen, auch derjenige, der sich einen Rechtsanwalt aus eigenen Mitteln nicht leisten kann.

Für solche Fälle gibt es für die außergerichtliche Beratung und Vertretung die Beratungshilfe und für die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs die Prozesskostenhilfe.

Beratungshilfe

Um die Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können ist ein Berechtigungsschein erforderlich. Dieser ist im Amtsgericht Wittenberg erhältlich. Bitte bringen Sie den Berechtigungsschein zum Termin mit.

Prozesskostenhilfe

Haben Sie nicht die nötigen finanziellen Mittel um den Ihnen zustehenden Anspruch gerichtlich geltend zu machen oder unberechtigte Ansprüche gegen Sie vor Gericht abzuwehren, so kann Prozesskostenhilfe beim zuständigen Gericht beantragt werden.
Dies gilt auch bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten. Füllen Sie dafür einfach das als Download zur Verfügung gestellte Formular aus und bringen es zum Beratungsgespräch mit.

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Aktuelles


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Kontakt


Rechtsanwälte Seehaus & Rahmig

Rosa-Luxemburg-Straße 108
06917 Jessen

Telefon: 03537 200172
Fax: 03537 200173
E-Mail: info@seehaus-rahmig.de

Öffnungszeiten

Dienstag & Donnerstag
09.00 Uhr – 18.00 Uhr
Montag, Mittwoch, Freitag 09.00 Uhr – 14.00 Uhr